1) Der Verein ist berechtigt, Fotos oder Filme, die die Teilnehmer bei der Ausübung des Angebots zeigen, unentgeltlich für Vereinswerbung zu
verwenden. Privates Filmen oder Fotografieren ist nicht gestattet.
2) Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich gegenüber Trainer und Betreuer, anderen Teilnehmer sowie allen sonstigen anwesenden Personen respektvoll, sportlich und angemessen zu verhalten und die Anweisungen der Trainer und Betreuer zu beachten.
Grob ungebührliches, aggressives, respektloses, diskriminierendes oder insbesondere vereinsschädigendes Verhalten sowie wiederholte erhebliche Störungen des Trainingsbetriebs können zum Ausschluss vom weiteren Veranstaltungs- bzw. Trainingsbetrieb führen. Bei einem sofortigen Ausschluss aufgrund eines schwerwiegenden Verhaltens wird die einbezahlte Kursgebühr nicht rückerstattet.
3) Datenschutz: Der Verein ist berechtigt, personenbezogene Daten zu speichern und weiterzuverarbeiten. Die Weitergabe der personenbezogenen Daten an Dritte ist nicht vorgesehen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten von Ihnen ist zur Vertragserfüllung notwendig. Ohne diese Daten ist eine Vertragserfüllung unmöglich und es wäre sodann der Vertrag von uns nicht abzuschließen bzw. aufzulösen (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO). Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei uns haben wir entsprechend der Bestimmungen des Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen.
4) Herbstaktion
Im Rahmen des zeitlich begrenzten kostenfreien Trainingsangebots von September bis 26. Oktober 2026 besteht kein Anspruch auf Teilnahme allein aufgrund einer Anmeldung oder Interessensbekundung.
Da die Angebote in bereits bestehenden Trainingsgruppen stattfinden, erfolgt die Aufnahme neuer Teilnehmer unter Berücksichtigung der bestehenden Gruppenzusammensetzung sowie der jeweiligen Zielsetzung und des Charakters des Angebots.
Taekwondo SONBAE Korneuburg behält sich daher vor, Personen nach dem Kennenlernen bzw. aufgrund der bei der Anmeldung gemachten Angaben nicht in das kostenfreie Angebot aufzunehmen, wenn nach Einschätzung der Verantwortlichen keine ausreichende Passung zur jeweiligen Gruppe gegeben ist oder eine sinnvolle und für alle Beteiligten angenehme Durchführung des Trainings voraussichtlich nicht gewährleistet werden kann.
Die Beurteilung erfolgt nach den Umständen des Einzelfalls und unter Berücksichtigung sowohl der Interessen der betreffenden Person als auch der bestehenden Gruppe. Die endgültige Teilnahme wird durch Taekwondo SONBAE Korneuburg bestätigt.
5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
6) Gerichtsstand ist Korneuburg.
7) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Taekwondo SONBAE Korneuburg.